Höherer Grundfreibetrag
Zum 01.01.2024 stieg der Grundfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuer um 696 € auf nun 11.604 €. Das bedeutet, dass für die ersten 11.604 € des Einkommens keine Steuer anfällt, und führt damit zu Entlastungen für nahezu jeden Arbeitnehmer.